Kulturförderung im 22. Bezirk
Kunst und Kultur sind essentiell für die Menschen und fördern das Zusammenleben in der Donaustadt. Der Bezirk stellt dafür 2024 400.000 Euro zur Förderung kultureller Projekte zur Verfügung. Die Mitteln dazu stammen aus dem Bezirksbudget.
Eine Bezirkskulturförderung kann nach Vorliegen eines Förderantrags und eines anschließenden Beschlusses in der Kulturkommission vergeben werden.
Anträge einreichen
- Förderanträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung über das Online-Formular für die Förderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten in der Bezirksvorstehung eingebracht werden.
- Förderanträge, die bis spätestens 9 Werktage vor der jeweiligen Sitzung einlangen, können in dieser behandelt werden.
Voraussetzungen für Antragsteller*innen
- Die vom Bezirk Donaustadt geförderten Veranstaltungen müssen in der Donaustadt stattfinden und idealerweise zeitgenössische, fortschrittliche und innovative Ansätze verfolgen.
- Die Antragsteller*innen verpflichten sich mit der Einreichung des Förderantrags die Förderrichtlinien im Bereich der dezentralen Bezirkskulturförderung der MA 7 sowie die ergänzenden Förderrichtlinien des Bezirks Donaustadt einzuhalten.
- Als erster Bezirk verpflichtet sich Donaustadt zur Einhaltung von Fair Pay.
- Für Kunst- und Kulturprojekte, die sich dem jährlichem Leitthema widmen, wird mindestens ein Drittel der Bezirksfördermittel zur Verfügung gestellt.
- Für kinder- und jugend(pädagogische) Kulturveranstaltungen können keine Mittel aus der Bezirkskulturförderung verwendet werden. Für diesbezügliche Projekte wenden Sie sich bitte an die Stadt Wien – Bildung und Jugend MA 13, Kulturelle Jugendbetreuung (Freizeitpädagogische (Kinder- und Jugend) Betreuung).
- Es wird dringend empfohlen, vor Einreichung des Förderantrags zwecks Abstimmung, zum Beispiel bezüglich Datum, Ort, Künstler*innen, Fair Pay, Kalkulation, Bewerbung oder Vollständigkeit der Unterlagen telefonisch Kontakt mit der Bezirksvorstehung beziehungsweise der Kulturkommission aufzunehmen:
- Kontakt Bezirksvorstehung: +43 1 4000-22128
- Kontakt Kulturkommission: Bezirksrat Mag. Christian Stromberger: +43 664 885 409 40
Leitthema 2024 „Expand boundaries„
Um eine inhaltlich-thematische Schwerpunktsetzung im Kunst- und Kulturprogramm der Donaustadt zu erreichen, wird von der Kulturkommission jährlich ein eigenes Leitthema festgelegt. Das Leitthema des Jahres 2024 lautet „Expand boundaries“ („Grenzen erweitern“). Die Kunstschaffenden werden ermutigt, sich mit Grenzen/Begrenzungen/Rändern, sowohl im gesellschaftlichen, privaten oder künstlerischen Kontext zu beschäftigen, diese mit ihren jeweiligen künstlerischen Ausdrucksmöglichkeiten zu verhandeln und möglicherweise zu erweitern oder aufzulösen. Das jeweilige Leitthema (erstmals 2022 mit „Nähe und Distanz“, 2023 mit „Utopia“) ist dabei bewusst weit gefasst, um den Künstler*innen genügend Raum für kreative Umsetzungen einzuräumen.
Sitzungen der Kulturkommission
Die Sitzungen der Kulturkommission finden 2023 an folgenden Tagen statt:
- Mittwoch, 17. Jänner 2024, 16 Uhr
- Donnerstag, 15. Februar 2024, 16 Uhr
- Donnerstag, 21. März 2024, 16 Uhr
- Donnerstag, 25. April 2024, 16 Uhr
- Donnerstag, 16. Mai 2024, 16 Uhr
- Dienstag, 25. Juni 2024, 16 Uhr
- Donnerstag, 5. September 2024, 16 Uhr
- Dienstag, 15. Oktober 2024, 16 Uhr
- Donnerstag, 5. Dezember 2024, 16 Uhr
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Kurzfristig können sich auch Terminverschiebungen ergeben.
Förderrichtlinien der Donaustadt
Die Donaustdt fördert insbesondere zeitgenössische, fortschrittliche, diskursive, emanzipatorische und innovative Kunst- und Kulturprojekte. Besonders erwünscht sind auch kunstspartenübergreifende sowie kollaborative Projekte. Darüber hinaus wird auch im Kunst- und Kulturbereich eine ausgewogene Geschlechterverteilung hinsichtlich der geförderten Künstler*innen sowie der Fördersummen (Mindestanteil Frauen/Männer: 40 Prozent) angestrebt.
Als verlässlicher Partner der Kunstschaffenden verpflichtet sich der Bezirk Donaustadt als erster Bezirk freiwillig zur Einhaltung von Fair Pay für die Künstler*innen bei allen vom Bezirk geförderten Veranstaltungen (Selbstverpflichtung). Ausgenommen davon sind sogenannte „Solidaritätsförderungen“. Darunter sind Förderungen jener Veranstaltungen zu verstehen, die nicht alle Voraussetzungen des Bezirks vollständig erfüllen, aber im Sinne einer bezirksteilbezogenen Kulturarbeit („Grätzlarbeit“) von einer Förderung nicht gänzlich ausgeschlossen werden sollen.
Maßgebliche Beurteilungskriterien für die Förderwürdigkeit eines Kunst- und Kulturprojekts sind für die Kulturkommission, neben den beschriebenen Kriterien, die künstlerische Relevanz des beabsichtigten Projekts, dessen Beitrag zu den relevanten Fragen der Zeit beziehungsweise zum jährlichen Leitthema in inhaltlicher sowie ästhetischer Hinsicht sowie die erwartete Attraktivität des Projekts für die kunst- und kulturinteressierte Öffentlichkeit.
Die Förderrichtlinien des Bezirks Donaustadt im Bereich der dezentralen Bezirkskulturförderung umfassen folgende, die Förderrichtlinien der MA 7 ergänzende, Bestimmungen, die von den vom Bezirk Donaustadt geförderten Veranstalter*innen unbedingt einzuhalten sind.
Kriterien im Detail
- Der Bezirk Donaustadt vergibt grundsätzlich Einzelförderungen. Gesamtförderungen werden nur in Ausnahmefällen vergeben und wenn es sich um ein (einziges) gesamthaftes Projekt mit mehreren (verschiedenen) Einzelaufführungen handelt.
- Projektwerber*innen, deren Projekte der Bezirk Donaustadt mit mehr als 7.500 Euro fördern soll, müssen ihre Projektvorhaben nachweislich auch bei anderen möglichen Fördergeber*innen (MA 7, KÖR, BMKOES usw.) einreichen. Erst nach einer definitiven Entscheidung durch die anderen möglichen Fördergeber*innen und einer etwaig adaptierten Neueinreichung im Bezirk Donaustadt kann ein solches Projekt in der Kulturkommission behandelt werden.
- In der einem eingereichten Förderantrag beigelegten Kalkulation müssen auch alle Einnahmen von Dritten (Sponsoren etc.) vollständig und taxativ aufgelistet sein.
- Förderwerber*innen, die ein Projekt in mehreren Bezirken einreichen, müssen in der Donaustadt eine bezirkseigene Kalkulation einreichen. Zur gesamthaften Beurteilung des Projekts muss verpflichtend auch eine Kalkulation über das Gesamtprojekt eingereicht werden.
- Bezirksteilbezogenen Veranstaltungen („Grätzlveranstaltungen“), die nicht alle Voraussetzungen des Bezirks vollständig erfüllen, stehen „Solidaritätsförderungen“ als Unterstützungsmöglichkeit zur Verfügung. Eine „Solidaritätsförderung“ kann maximal 2.000 Euro betragen.
- Der Bezirk Donaustadt ist bestrebt, emerging artists und einigen anderen ausgewählten Künstler*innen eine Entwicklungsperspektive und Chance zu ermöglichen und fördert daher in manchen Fällen unterschiedliche Projekte dieser Kunstschaffenden bis zu 3 Jahre lang. Um möglichst vielen Kunstschaffenden diese Perspektiven und Chancen zu ermöglichen, werden darüber hinausgehende Förderungen nur in Ausnahmefällen genehmigt.
- Die Veranstaltungsdaten (Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung) müssen vor der Behandlung in der Kulturkommission mit dieser akkordiert sein und im Förderantrag ausgewiesen werden. Diese im Förderantrag angeführten und verbindlichen Veranstaltungsdaten können nur mehr im Einvernehmen mit der Kulturkommission geändert werden.
- In der detaillierten Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben (Kalkulation) im Rahmen des Förderansuchens sind die Honorare der jeweiligen am Projekt beteiligten Künstler*innen einzeln und taxativ auszuweisen (Name, Geschlecht, Honorar). Sollten sich Änderungen bei den angegebenen Personen ergeben, sind diese spätestens 1 Monat vor Durchführung der Veranstaltung, bei späterem Krankheitsfall unverzüglich, der Kulturkommission mitzuteilen. Änderungen bei den angegebenen Honoraren sind nicht mehr möglich. Diese Informationen sind zur Erstellung des Fair-Pay– und Gender-Berichts unbedingt erforderlich.
- Spätestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn ist von den vom Bezirk Donaustadt geförderten Veranstalter*innen zu Werbezwecken ein entsprechendes Plakat in elektronischer Form (.jpg-Format, im vom Bezirk vorgegebenen Layout) an die Kulturkommission zu übermitteln. Wenn eine Kulturförderung den Betrag von 5.000 Euro übersteigt, sind in Ergänzung dazu auch ein kurzer Pressetext sowie einige hochauflösende Pressefotos zu übermitteln.
- Die vom Bezirk Donaustadt geförderten Veranstalter*innen verpflichten sich, für alle Werbemaßnahmen und sonstigen Kommunikationsformen verbindlich das vom Bezirk Donaustadt zur Verfügung gestellte Layout zu verwenden.
- Die geförderten Veranstalter*innen müssen mindestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung selbstständig geeignete Werbemaßnahmen ergreifen (Soziale Medien, E-Mail-Verteiler, Webseiten, Plakate oder Flyer, Medieninformationen) sowie die Veranstaltung(en) in die wien.at-Veranstaltungsdatenbank eingeben.
- Wenn Veranstalter*innen diese Werbemaßnahmen nicht selbstständig durchführen können, übernehmen von der Kulturkommission empfohlene Expert*innen diese Tätigkeiten. Dies ist in der dem Förderansuchen beigelegten Kalkulation klar ersichtlich auszuweisen.
- Alle vom Bezirk Donaustadt geförderten Veranstaltungen werden von offiziellen Vertreter*innen des Bezirks eröffnet (Begrüßungs- oder Eröffnungsworte). Die Kulturkommission muss die jeweilige Person mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn den Veranstalter*innen bekannt geben.
- Die vom Bezirk Donaustadt geförderten Kunst- und Kulturveranstaltungen sollen für alle Interessierten niederschwellig zugänglich sein. Daher ist der Besuch dieser Veranstaltungen grundsätzlich kostenfrei. Sollte die Durchführung einer vom Bezirk geförderten Veranstaltung ohne zusätzliche Einnahmen nicht möglich sein, dürfen von den Veranstaltenden höchstens 10 Euro Eintritt verlangt werden. Das beabsichtigte Eintrittsgeld muss bereits in der Kalkulation ausgewiesen und im Förderantrag eigens beantragt werden. Erst nach erfolgtem Beschluss in der Kulturkommission darf ein Eintrittsgeld für die entsprechende Veranstaltung verlangt werden.
- Zusätzliche Einnahmen durch Verkaufserlöse aus Merchandising, Speisen und Getränken oder Ähnliches müssen ebenfalls bereits in der Kalkulation ausgewiesen und im Förderantrag eigens beantragt werden. Auch für diese Zusatzeinnahmen ist ein vorhergehender Beschluss in der Kulturkommission notwendig.
- Veranstalter*innen eines vom Bezirk Donaustadt geförderten Projekts erklären sich damit einverstanden, dass eine vom Bezirk autorisierte Person die geförderte Veranstaltung (etwa Aufführung, Workshop, Lesung, Ausstellung) oder deren Probe fotografisch dokumentieren darf und diese Fotos im Donaustädter Kunst- und Kulturbericht sowie als Kunstprojekt (im Rahmen einer Ausstellung oder in Buchform) veröffentlicht werden dürfen.
- Der Bezirk Donaustadt darf bei geförderten Veranstaltungen Werbung in eigener Sache, Umfragen und Ähnliches durchführen.
- Zur Sicherstellung der Einhaltung insbesondere von Fair Pay müssen Fördernehmer*innen auf Aufforderung sämtliche Belege, Honorarnoten und Abrechnungen an die Kulturkommission zur Überprüfung übermitteln.