Kulturförderung im 22. Bezirk
Kunst und Kultur sind essentiell für die Menschen und fördern das Zusammenleben in der Donaustadt. Der Bezirk stellt dafür 2025 500.00Euro zur Förderung von Kunst- und Kulturprojektenzur Verfügung. Die Mittel dazu stammen aus dem Bezirksbudget.
Eine Bezirksförderung kann nach Vorliegen eines Förderantrags und eines anschließenden Beschlusses in der Kulturkommission vergeben werden.
Anträge einreichen
- Förderanträge müssen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung über das Online-Formular für die Förderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten in der Bezirksvorstehung eingebracht werden.
- Förderanträge, die bis spätestens 9 Werktage vor der jeweiligen Sitzung einlangen, können in dieser behandelt werden.
- Achtung: Geförderte Veranstaltungen dürfen frühestens 6 Wochen nach dem Beschluss in der Kulturkommission durchgeführt werden. In begründeten Fällen kann die Kulturkommission hiervon eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Voraussetzungen für Antragsteller*innen
- Die vom Bezirk Donaustadt geförderten Veranstaltungen müssen im laufenden Kalenderjahr in der Donaustadt stattfinden und idealerweise zeitgenössische, fortschrittliche und innovative Ansätze verfolgen.
- Der*Die Antragsteller*in verpflichtet sich mit der Einreichung des Förderantrags die Förderrichtlinien im Bereich der dezentralen Bezirkskulturförderung der MA 7 sowie die ergänzenden Förderrichtlinien des Bezirks Donaustadt einzuhalten.
- Für kinder- und jugend (pädagogische) Kulturveranstaltungen können keine Mittel aus der Bezirkskulturförderung verwendet werden. Für diesbezügliche Projekte wenden Sie sich bitte an die Stadt Wien – Bildung und Jugend MA 13, Kulturelle Jugendbetreuung (Freizeitpädagogische (Kinder- und Jugend) Betreuung).
- Es wird dringend empfohlen vor Einreichung des Förderantrags zwecks Abstimmung (Projekt, Datum, Ort, Zeitpunkt, Künstler*innen, Kalkulation, Fair Pay, Bewerbungsmaßnahmen sowie Vollständigkeit der Unterlagen) telefonisch Kontakt mit der Bezirksvorstehung beziehungsweise der Kulturkommission aufzunehmen:
- Kontakt Bezirksvorstehung: +43 1 4000-22128
- Kontakt Kulturkommission: Bezirksrat Mag. Christian Stromberger: +43 664 885 409 40
Leitthema 2025 „Zusammenhalt“ und „Körper“
Um eine inhaltlich-thematische Schwerpunktsetzung im Kunst- und Kulturprogramm der Donaustadt zu erreichen, wird jährlich ein eigenes Leitthema festgelegt. 2025 gibt es mit den Schwerpunkten „Zusammenhalt“ und „Körper“ erstmals zwei Leitthemen. Die Kunstschaffenden werden ermutigt, sich entweder mit dem Thema „Zusammenhalt“ oder mit dem Thema „Körper“ im gesellschaftlichen, privaten oder künstlerischen Kontext zu beschäftigen und diese hoch aktuellen und für alle Individuen und Gesellschaften äußerst relevanten Themen mit ihren jeweiligen künstlerischen Ausdrucksmöglichkeiten zu verhandeln und den Rezipient*innen im besten Falle überraschende Denkanstöße oder zumindest bisher noch unbekannte ästhetisch-sinnliche Erlebnisse anzubieten. Das jeweilige Leitthema (erstmals 2022 „Nähe und Distanz“, 2023 „Utopia“, 2024 „Expandboundaries“/“Grenzen erweitern“)ist dabei bewusst weit gefasst, um den Künstler*innen genügend Raum für kreative Umsetzungen einzuräumen.
Sitzungen der Kulturkommission
Die Sitzungen der Kulturkommission zur Vergabe von Bezirkskulturförderungen im Jahr 2025 finden an folgenden Tagen statt:
- Donnerstag, 16. Januar 2025, 16 Uhr
- Donnerstag, 13. Februar 2025, 16 Uhr
- Mittwoch, 26. März 2025, 16 Uhr
- Mittwoch, 23. April 2025, 16 Uhr
- Donnerstag, 15. Mai 2025, 16 Uhr
- Mittwoch, 25. Juni 2025, 16 Uhr
- Donnerstag, 4. September 2025, 16 Uhr
- Mittwoch, 15. Oktober 2025, 16 Uhr
- Donnerstag, 11. Dezember 2025, 16 Uhr (Förderungen für 2026)
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Kurzfristig können sich auch Terminverschiebungen ergeben.
Förderrichtlinien der Donaustadt
Die Donaustadt fördert insbesondere prononciert zeitgenössische, fortschrittliche, diskursive, emanzipatorische und innovative Kunst- und Kulturprojekte. Besonders erwünscht sind auch kunstspartenübergreifende sowie kollaborative Projekte. Darüber hinaus wird eine ausgewogene Geschlechterverteilung hinsichtlich der geförderten Künstler*innen sowie der Fördersummen (Mindestanteil Frauen/Männer: 40 Prozent) angestrebt.
Als verlässlicher Partner der Kunstschaffenden verpflichtete sich der Bezirk Donaustadt als erster Bezirk bereits 2022 freiwillig zur Einhaltung einer fairen Bezahlung (Fair Pay) für die Künstler*innen bei allen vom Bezirk geförderten Veranstaltungen (Selbstverpflichtung). Ausgenommen davon sind vorausgehende Projektentwicklungen und sogenannte „Solidaritätsförderungen“. Unter „Solidaritätsförderungen“ sind Förderungen jener Veranstaltungen zu verstehen, die nicht alle Voraussetzungen des Bezirks vollständig erfüllen, aber im Sinne einer gemeinschaftsfördernden, bezirksteilbezogenen Kulturarbeit („Grätzelarbeit“) von einer Förderung nicht gänzlich ausgeschlossen werden sollen.
Die Kulturkommission Donaustadt versteht sich auch als Serviceeinrichtung und bietet allen an einer Bezirkskulturförderung interessierten Veranstalter*innen und Künstler*innen umfassende persönliche Beratungen und Hilfestellungenan (von der Projektidee über die Konzepterstellung, Kalkulation, Einreichung, Veranstaltung bis hin zur Abrechnung bzw. dem Projektabschluss).
Maßgebliche Beurteilungskriterien für die Förderwürdigkeit eines Kunst- und Kulturprojekts sind neben den beschriebenen Kriterien die künstlerische Relevanz des beabsichtigten Projekts, dessen Beitrag zu den relevanten Fragen der Zeit beziehungsweise zum jährlichen Leitthema/zu den jeweiligen Leitthemenin inhaltlicher beziehungsweise ästhetischer Hinsicht sowie die erwartete Attraktivität des Projekts für die kunst- und kulturinteressierte Öffentlichkeit.
Für Kunst- und Kulturprojekte, die sich dem jährlichen Leitthema/den jährlichen Leitthemen widmen, wird mindestens ein Drittel der Bezirksfördermittel zur Verfügung gestellt.
Die Förderrichtlinien des Bezirks Donaustadt im Bereich der dezentralen Bezirkskulturförderung umfassen folgende, die Förderrichtlinien der MA 7 ergänzende Bestimmungen, die von den vom Bezirk Donaustadt geförderten Veranstalter*innen und Künstler*innen unbedingt einzuhalten sind.
Kriterien im Detail
- Der Bezirk Donaustadt vergibt grundsätzlich Einzelförderungen. Gesamtförderungen werden nur in Ausnahmefällen vergeben und wenn es sich um ein (einziges) gesamthaftes Projekt mit mehreren (verschiedenen) Einzelaufführungen handelt.
- Projektwerber*innen, deren Projekte der Bezirk Donaustadt mit mehr als 7.500 Euro fördern soll, müssen ihre Projektvorhaben nachweislich auch bei anderen möglichen Fördergeber*innen (MA 7, KÖR, Basis.Kultur.Wien, BMKOES usw.) einreichen. Erst nach einer definitiven Entscheidung durch die anderen möglichen Fördergeber*innen und gegebenenfalls einer adaptierten (Neu-)Einreichung im Bezirk Donaustadt kann ein solches Projekt in der Kulturkommission behandelt werden.
- Ergänzend zu den in den Förderrichtlinien der MA 7 angeführten erforderlichen Einreichunterlagen müssen die Förderwerber*innen im Bezirk Donaustadt in einer eigenen Beilage alle eingereichten sowie bewilligten Förderansuchen der letzten 2 Jahre anführen (Jahr, Projektbezeichnung, Förderstelle, angesuchter sowie erhaltener Förderbetrag). Vereine müssen außerdem in einer weiteren Beilage eine aktuelle Vermögensübersicht sowie die vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Kassabuch) des letzten Kalenderjahres übermitteln.
- In der einem eingereichten Förderantrag beigelegten Kalkulation müssen auch alle Einnahmen von Dritten (Sponsoren, Merchandising etc.) vollständig und taxativ aufgelistet sein.
- Förderwerber*innen, die ein Projekt in mehreren Bezirken einreichen, müssen in der Donaustadt eine bezirkseigene Kalkulation einreichen. Zur gesamthaften Beurteilung des Projekts muss verpflichtend auch eine Kalkulation über das Gesamtprojekt der Einreichung beigefügt werden.
- Bezirksteilbezogenen Veranstaltungen („Grätzelveranstaltungen“), die nicht alle Voraussetzungen des Bezirks vollständig erfüllen, stehen „Solidaritätsförderungen“ als Unterstützungsmöglichkeit zur Verfügung. Eine „Solidaritätsförderung“ kann maximal 2.000 Euro betragen.
- Der Bezirk Donaustadt ist bestrebt, „emergingartists“ und einigen anderen ausgewählten Künstler*innen eine Entwicklungsperspektive und Chance zu ermöglichen und fördertund begleitetdaher in manchen Fällen unterschiedliche Projekte dieser Kunstschaffenden bis zu 3 Jahre lang. Um möglichst vielen Kunstschaffenden diese Perspektiven und Chancen zu ermöglichen, werden darüberhinausgehende Förderungen nur in Ausnahmefällen genehmigt.
- Die Veranstaltungsdaten (Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung) müssen vor der Behandlung in der Kulturkommission mit dieser akkordiert sein und im Förderantrag ausgewiesen werden. Diese im Förderantrag angeführten und verbindlichen Veranstaltungsdaten können nur mehr im Einvernehmen mit der Kulturkommission geändert werden.
- In der detaillierten Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben (Kalkulation) sind im Rahmen des Förderansuchens die Honorare der jeweiligen am Projekt beteiligten Künstler*innen einzeln und taxativ auszuweisen (Name, Geschlecht, Honorar). Sollten sich Änderungen bei den angegebenen Personen ergeben, sind diese spätestens 1 Monat vor Durchführung der Veranstaltung, bei späterem Krankheitsfall unverzüglich, der Kulturkommission mitzuteilen. Änderungen bei den angegebenen Honoraren sind nicht mehr möglich. Diese Informationen sind zur Erstellung des Fair-Pay- und Gender-Berichts unbedingt erforderlich.
- Sämtliche Bewerbungsmaßnahmen sowie Werbemittel (Plakate, Flyer, Social Media-Bewerbungen etc.) zur Bewerbung von Kunst- und Kulturveranstaltungen, die vom Bezirk Donaustadtgefördert werden, sind vorab mit der Kulturkommission zu akkordieren und in der Projektbeschreibung auszuweisen.
- Die vom Bezirk Donaustadt geförderten Veranstalter*innenbzw. Künstler*innen verpflichten sich, für alle Werbemaßnahmen und sonstigen Kommunikationsformen verbindlich das vom Bezirk Donaustadt zur Verfügung gestellte Layout zu verwenden.
- Spätestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn ist von den vom Bezirk Donaustadt geförderten Veranstalter*innen bzw. Künstler*innenzu Werbezwecken ein entsprechendes Plakat in elektronischer Form (.jpg-Format und Instagram-Format, im vom Bezirk vorgegebenen Layout) an die Kulturkommission zu übermitteln. Sofern die Bezirkskulturförderung einen Förderbetrag von 3.500 Euro übersteigt, muss die entsprechende Übermittlung mitsamt einem ergänzenden Pressetext sowie einigen hochauflösenden Pressefotos mindestens 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
- Sollte zu den angeführten Zeitpunkten keine Übermittlung der entsprechenden Werbemittel an die Kulturkommission erfolgen, vergibt die Kulturkommission den Auftrag zur Erstellung dieser Werbemittel selbständig an Professionalist*innen. Die dabei entstehenden Kosten sind von*m der jeweiligen Fördernehmer*in mit dem in der eingereichten Kalkulation vorgesehenen Betrag zu bezahlen.
- In Absprache mit der Kulturkommission müssen die geförderten Veranstalter*innen bzw. Künstler*innen mindestens 1 Monat vor der jeweiligen Veranstaltung selbstständig geeignete Werbemaßnahmen ergreifen (Soziale Medien, Newsletter, Webseiten, Plakate oder Flyer, Medieninformationen) und ihre Veranstaltung in die wien.at-Veranstaltungsdatenbank eingeben.
- Wenn Veranstalter*innen bzw. Künstler*innen diese Werbemaßnahmen nicht selbstständig durchführen können, übernehmen von der Kulturkommission empfohlene Expert*innen diese Tätigkeiten. Dies ist in der dem Förderansuchen beigelegten Kalkulation klar ersichtlich auszuweisen.
- Veranstalter*innen bzw. Künstler*innen, die vom Bezirk Donaustadt gefördert werden und für deren Veranstaltungen (elektronisch übermittelte) Anmeldungen erforderlich sind, haben sicherzustellen, dass die Kontaktdaten (Name mit E-Mail) der angemeldeten Teilnehmer*innen der Kulturkommission Donaustadt 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn übermittelt werden. Die übermittelten Kontaktdaten werden entsprechend der DSGVO ausschließlich zu Informationszwecken in eigener Sache (Bezirkskulturveranstaltungen, Open Calls etc.) verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
- Alle vom Bezirk Donaustadt geförderten Veranstaltungen können von offiziellen Vertreter*innen des Bezirks eröffnet werden (Begrüßungs- oder Eröffnungsworte). Die Kulturkommission muss die jeweilige Person bis zum Vortag der Veranstaltung dem/den Veranstalter*innen bekannt geben.
- Die vom Bezirk Donaustadt geförderten Kunst- und Kulturveranstaltungen sollen für alle Interessierten niederschwellig zugänglich sein. Daher ist der Besuch dieser Veranstaltungen grundsätzlich kostenfrei. Sollte die Durchführung einer Veranstaltung trotz Förderung vom Bezirk bzw. durch sonstige Fördergeber*innen dennoch ohne weitere Einnahmen nicht möglich sein, dürfen die Fördernehmer*innen bis zu 10 Euro Eintritt verlangen. Das beabsichtigte Eintrittsgeld muss bereits in der Kalkulation ausgewiesen und im Förderantrag eigens beantragt werden. Erst nach erfolgtem Beschluss in der Kulturkommission darf ein Eintrittsgeld für die entsprechende Veranstaltung verlangt werden.
- Zusätzliche Einnahmen durch Verkaufserlöse aus Merchandising, Speisen und Getränken oder Ähnliches müssen ebenfalls bereits in der Kalkulation ausgewiesen und im Förderantrag eigens beantragt werden. Auch für diese Zusatzeinnahmen ist ein vorhergehender Beschluss in der Kulturkommission notwendig.
- Veranstalter*innen bzw. Künstler*innen eines vom Bezirk Donaustadt geförderten Projekts erklären sich damit einverstanden, dass eine vom Bezirk autorisierte Person die geförderte Veranstaltung (etwa Aufführung, Konzert, Workshop, Lesung, Ausstellung etc.) und/oder deren Probe(n) fotografisch und/oder audiovisuell dokumentieren darf und dass das dabei gewonnene Material im Donaustädter Kunst- und Kulturbericht sowie als Kunstprojekt (im Rahmen einer Ausstellung oder in Buchform) bzw. zu Werbezwecken veröffentlicht werden darf.
- Der Bezirk Donaustadt darf bei geförderten Veranstaltungen Werbung in eigener Sache, Umfragen und Ähnliches durchführen.
- Zur Sicherstellung der Einhaltung insbesondere von Fair Pay müssen Fördernehmer*innen auf Aufforderung sämtliche Belege, Honorarnoten und Abrechnungen an die Kulturkommission zur Überprüfung übermitteln.
- Im Falle der Nichteinhaltung der Förderrichtlinien des Bezirks Donaustadt behält sich der Fördergeber vor, die zugesprochene oder bereits ausbezahlte Fördersumme um bis zu 50 Prozent zu kürzen.